Sonderangebote Urlaubsreisen

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Europäische Kommission - PRESSEMITTEILUNGEN - Pressemitteilung

Mehr und mehr Konsumenten nutzen das Netz für ihre Übernachtungs- und Flugbuchungen und haben immer häufiger mit Problemen bei Online-Reisedienstleistungen zu kämpfen. So haben die EuropÃ?ische Komission und die Verbraucherschutzbehörden im Juni 2016 eine organisierte Umfrage unter 352 Preisvergleichs- und Buchungsstellen in der ganzen EU gestartet. Es stellte sich heraus, dass für 235 von ihnen die Preisinformationen nicht verlässlich waren - das heißt, zwei Drittel der geprüften Portfolios.

So wurden z.B. in einem weit fortgeschrittenen Stadium des Buchungsprozesses weitere Preisbestandteile ohne eindeutige Anweisungen an den Konsumenten eingefügt oder Sonderangebote waren überhaupt nicht verfügbar. In diesem Zusammenhang haben die zuständigen Stellen die Anbieter der betreffenden Informationsportale ersucht, ihre Verfahren mit dem EU-Verbraucherrecht in Übereinstimmung zu bringen und so für vollständige Preistransparenz zu sorgen, d.h. die Offerten müssen bereits in einer Frühphase des Buchungsprozesses klar dargestellt werden.

Der für Recht, Verbraucherschutz und Chancengleichheit zuständige Kommissar Dr. med. Jourová erklärte: "Das Netz stellt den Verbrauchern eine Vielzahl von nützlichen Daten zur Verfügung, um ihren Ferienaufenthalt zu organisieren, zu bewerten und zu reservieren. Sind jedoch die Ratings auf vergleichenden Portalen verfälscht oder sind die Kurse nicht nachvollziehbar, sind die Angaben für die Konsumenten missverständlich. Das betroffene Wirtschaftsunternehmen muss die EU-Verbraucherschutzregeln in gleicher Weise befolgen wie der Reisebüro.

Nun werden die Verbraucherbehörden die Portalbetreiber bitten, diese Mängel zu beseitigen. Der Schutz der Konsumenten sollte sowohl im Internet als auch im Internet erfolgen: " Bezahlt der Konsument wirklich das, was er zu bezahlen meint? Die Sonderangebote waren in einem knappen fünftausend Fällen nicht wirklich zu haben. Bei knapp einem Dritteln der Verfahren war der Gesamtbetrag oder die Berechnungsweise nicht eindeutig.

Die letzten billigen Hotelzimmer oder nur die letzten auf der Webseite vermarkteten Zimmern? Es wurde in jedem vierten Fall nicht darauf verwiesen, dass Angaben zur knappen Erreichbarkeit ( "nur 2 verfügbar", "nur heute verfügbar") ausschließlich auf die eigene Webseite verweisen.

Die Kooperationsnetze für Konsumentenschutz (CPC) werden sich mit den Betreibern der 235 Webseiten, auf denen Verstöße entdeckt wurden, in Verbindung setzen und sie bitten, diese zu beseitigen. Die EU-weite Umfrage über Webseiten ("Sweep") umfasst eine ganze Serie von Überprüfungen, die von Verbraucherschutzverbänden in den einzelnen Mitgliedstaaten gleichzeitig vorgenommen werden. Ergibt die Kontrolle einen Verstoss gegen das EU-Verbraucherrecht, setzen sich die Verbraucherschutzbehoerden mit den betroffenen Betrieben in Verbindung und bitten sie, die Situation zu aendern.

Airlines (2007), Mobilfunkinhalte (2008), Elektronikgeräte (2009), Online-Tickets (2010), Konsumentenkredite (2011), Digitalinhalte (2012), Reisedienste (2013), Bürgschaften für Elektronikgeräte (2014) und die Verbraucherrechtsrichtlinie (2015). Sie wird vom KVZ gefördert, dem die Verbraucherschutzverbände von 28 Staaten (26 EU-Mitgliedstaaten) sowie Norwegen und Island angehören. Dieses Gremium wird von der Kommission für Verbraucherschutz in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz und Verbraucherschutz geleitet. In 28 Staaten (26 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und Island) untersuchten die GPA-Behörden 352 Websites, die im Wesentlichen Angebote und Preise von Reisen miteinander vergleichen.

Im Rahmen der Studie wurden eine Vielzahl von Unstimmigkeiten bei den Online-Vergleichstools festgestellt. Von diesen Abweichungen waren insbesondere der Kurs sowie die Berechnungs- und Darstellungsweise betroffen: Für 30,1 Prozent der Internetportale war der Gesamtbetrag (einschließlich Steuern) oder die Berechnungsweise nicht ersichtlich. Sonderangebote, die auf der Buchungsmaske nicht wie angekündigt zur Verfügung standen, wurden auf 20,7% der Portfolios veröffentlicht.

25,9 Prozent der Portalangebote gaben den Anschein, dass gewisse Offerten nur schwer zugänglich seien (z.B. "nur 2 verfügbar", "nur heute verfügbar"), ohne zu erwähnen, dass die Knappheit eng mit der eigenen Webseite verbunden sei. Weitere von den betroffenen KVZ-Behörden festgestellte Unregelmäßigkeiten: Bezeichnung des Dienstleisters für Vergleichstools: 22,7 v. H. der Dienstleister gaben nur eingeschränkte Auskünfte ("Firmenname und Adresse"), 4 v. H. gaben überhaupt keine Auskunft.

In 21,3% der Internetportale wurden Verbrauchereinschätzungen in unklarer oder undurchsichtiger Form publiziert (und/oder es gab Faktoren), die Zweifel an der Richtigkeit der Einschätzungen aufkommen ließen. Vergleichsabdeckung: 10,5% der Websites verfügten nicht über wichtige Vergleichsinformationen. Lediglich 2,8 Prozent der Internetportale zeigten in dieser Hinsicht Auffälligkeiten.

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