Verlangt eine Behörde, Bank oder andere Stelle einen Nachweis deiner Anschrift, brauchst du möglicherweise eine Meldebescheinigung. Sie bestätigt die persönlichen Daten und Anschriften, die im Melderegister zu dir gespeichert sind. Beantragen kannst du sie bei der Meldebehörde deiner Stadt oder Gemeinde.
Die elektronische Meldebescheinigung ist nach dem Bundesmeldegesetz kostenlos. Für persönliche oder schriftliche Anträge gelten die Regeln deiner Stadt oder Gemeinde; auch die verfügbaren Antragswege unterscheiden sich. Kläre zuerst, welche Angaben die anfordernde Stelle benötigt, und prüfe anschließend die Informationen deiner Meldebehörde.
Welche Angaben enthält die Meldebescheinigung?
Die einfache Bescheinigung enthält deinen Familiennamen und deine Vornamen. Der gebräuchliche Vorname ist gekennzeichnet. Außerdem stehen ein eingetragener Doktorgrad, dein Geburtsdatum und deine aktuellen Anschriften darin. Haupt- und Nebenwohnung sind dabei gekennzeichnet.
Nach § 18 des Bundesmeldegesetzes kannst du beantragen, dass die Bescheinigung weitere dort aufgeführte Meldedaten enthält. Frag bei der Stelle, die den Nachweis verlangt, welche Angaben sie genau benötigt. So vermeidest du, eine Bescheinigung mit zu wenigen oder unnötigen Daten zu beantragen.
Eine Meldebescheinigung weist gespeicherte Meldedaten nach. Sie ersetzt weder die Anmeldung eines Wohnsitzes noch die Wohnungsgeberbestätigung, die du bei einer Anmeldung vorlegen musst. Auch ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben, dass du sie für bestimmte Stellen wie ein Standesamt, eine Zulassungsstelle oder eine Bank vorlegen musst. Entscheidend ist, was die jeweilige Stelle verlangt.

So beantragst du die Meldebescheinigung
Prüfe zunächst auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde, welche Meldebehörde zuständig ist und welche Antragswege sie anbietet. Je nach Ort kannst du die Bescheinigung online, persönlich oder schriftlich beantragen. Nicht jede Behörde bietet alle drei Möglichkeiten an.
Digital musst du deine Identität beim Online-Antrag oft nachweisen, etwa mit einem Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Bei persönlicher Vorsprache verlangt die Behörde möglicherweise einen Termin und einen Personalausweis oder Reisepass. Für einen schriftlichen Antrag können ein Formular und ein Zahlungsnachweis nötig sein. Welche Unterlagen du brauchst, steht auf der Website deiner Meldebehörde.
Bevor du den Antrag abschickst, halte die verlangten Angaben bereit und prüfe, ob du eine einfache Bescheinigung oder zusätzliche Meldedaten brauchst. Soll eine andere Person den Antrag für dich stellen, frag vorher bei der Behörde nach, ob du eine Vollmacht brauchst und welche Form sie haben muss.
Was kostet die Meldebescheinigung?
Das Bundesmeldegesetz schreibt vor, dass die elektronische Meldebescheinigung kostenlos ist. Für eine schriftliche oder persönliche Ausstellung gibt es keine einheitliche Gebühr für ganz Deutschland. Die örtlichen Gebührenordnungen und Verfahren unterscheiden sich.
So unterscheiden sich die Gebühren vor Ort:
| Ort | Beispiele für Gebühren und Verfahren |
|---|---|
| München | Die elektronische Bescheinigung ist kostenlos. Eine schriftliche Bescheinigung kostet laut Stadt 5 Euro. |
| Bremen | Die Stadt nennt eine Gebühr von 11 Euro. Für bestimmte soziale Zwecke gibt es Ausnahmen, wenn der Zweck nachgewiesen wird. |
| Cottbus | Das Bundesportal nennt für eine schriftliche Bescheinigung 6 Euro, bei größerem Verwaltungsaufwand 17 Euro. Die Online-Bescheinigung ist dort kostenlos. |
Die Beträge gelten nur für die genannten Orte und Antragswege; eine bundesweit einheitliche Preisliste gibt es nicht. Prüfe bei deiner Behörde die aktuelle Gebühr und Bearbeitungszeit.
Meldebescheinigung in München
In der Landeshauptstadt München kannst du eine Meldebescheinigung online, persönlich im Bürgerbüro Ruppertstraße oder schriftlich beantragen. Für den Online-Antrag musst du aktuell in München gemeldet sein. Die Stadt verlangt dafür einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine in Deutschland ausgestellte eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Die elektronische Bescheinigung ist laut Stadt sofort verfügbar. Eine online bestellte schriftliche Bescheinigung dauert einige Tage. Für einen persönlichen Besuch im Bürgerbüro Ruppertstraße brauchst du einen Termin; die Stadt stellt die Bescheinigung bei der Vorsprache sofort aus. Nimm einen Personalausweis oder Reisepass mit.
Für den schriftlichen Antrag verlangt München ein vollständig ausgefülltes Formular und einen Nachweis, dass du die Gebühr von 5 Euro überwiesen hast. Auch wenn du früher in München gemeldet warst, kannst du die Bescheinigung schriftlich beantragen. Der Online-Antrag steht dagegen nur aktuell in München gemeldeten Personen offen.
Diese Angaben betreffen die Landeshauptstadt München. Wenn du in einer Gemeinde im Münchner Umland wohnst oder dort früher gemeldet warst, wende dich an die zuständige Gemeinde. Münchner Gebühren, Antragswege und Voraussetzungen gelten nicht automatisch im Umland oder in ganz Bayern.



