In Deutschland musst du krankenversichert sein. Die meisten Menschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, ein kleinerer Teil in der privaten Krankenvollversicherung (PKV). Für 2024 weist ein OECD-Länderprofil rund 89 Prozent gesetzlich Versicherte und 10,4 Prozent privat Vollversicherte aus. Die Zahlen können je nach Stichtag und statistischer Abgrenzung leicht abweichen.
Ob für dich die GKV oder PKV infrage kommt, hängt vor allem von deiner Beschäftigung, deinem Einkommen und deinem bisherigen Versicherungsverlauf ab. Angestellte, deren regelmäßiges Jahreseinkommen über der Grenze liegt, ab der keine Versicherungspflicht mehr besteht, können freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln. Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte haben andere Voraussetzungen. Ein höheres Einkommen verpflichtet dich nicht zum Wechsel in die PKV (Bundesgesundheitsministerium).
Die GKV übernimmt einen gesetzlich festgelegten Leistungskern. Krankenkassen unterscheiden sich dennoch beim Zusatzbeitrag, also dem zusätzlichen Beitragssatz der Kasse, bei freiwilligen Zusatzleistungen und beim Service. Wie schnell du einen Arzttermin bekommst, hängt außerdem von den Praxen und Krankenhäusern an deinem Wohnort ab. Die Bedarfsplanung berücksichtigt regionale Unterschiede, gleicht sie aber nicht vollständig aus (Gemeinsamer Bundesausschuss: Bedarfsplanung).
Zahlen, Einkommensgrenzen und Regeln gelten, soweit nicht anders angegeben, für 2026.
GKV und PKV in Deutschland
Für die Krankenvollversicherung gibt es in Deutschland zwei Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Nach dem Länderprofil Deutschland 2025 von OECD und Europäischem Observatorium für Gesundheitssysteme waren 2024 rund 89 Prozent der Bevölkerung gesetzlich und 10,4 Prozent privat vollversichert.
In der GKV setzen Gesetze den Rahmen. Gesetzliche Krankenkassen, Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und ihre Verbände organisieren die Versorgung innerhalb dieser Regeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt für viele Untersuchungen und Behandlungen fest, unter welchen Voraussetzungen die GKV die Kosten übernimmt.
Meist gilt in der GKV das Sachleistungsprinzip: Die Arztpraxis oder das Krankenhaus rechnet die Behandlung direkt mit deiner Krankenkasse ab. Du musst die Rechnung normalerweise nicht vollständig vorstrecken. Gesetzliche Zuzahlungen, etwa für Arzneimittel oder einen Krankenhausaufenthalt, zahlst du trotzdem selbst.
In der PKV schließt du einen Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen. Der Tarif bestimmt, welche Leistungen versichert sind. Häufig bezahlst du Rechnungen zunächst selbst und reichst sie danach zur Erstattung ein.
GKV und PKV im Vergleich
In der GKV richten sich die Beiträge vor allem nach deinen beitragspflichtigen Einnahmen. In der PKV beeinflussen Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung und gewählter Tarif die Prämie. Eine niedrige Prämie zu Beginn sagt daher wenig darüber aus, ob der Tarif langfristig zu deinem Bedarf und Einkommen passt.
Die GKV bietet einen gesetzlich geregelten Leistungskern. Bei der PKV bestimmt dein Vertrag den Leistungsumfang. In der GKV können Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. In der PKV benötigt grundsätzlich jede Person einen eigenen Vertrag.
Welche Absicherung zu dir passt, hängt unter anderem von deinem Einkommen, deiner Familienplanung, deinem gewünschten Leistungsumfang und deiner langfristigen Finanzplanung ab. Eine allgemeine Rangfolge zwischen GKV und PKV gibt es nicht.
Kassenärztliche Vereinigungen organisieren die ambulante Versorgung durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in den Regionen. Die Länder verantworten die Krankenhausplanung. Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen verbindet bundesweite Regeln mit regionaler Organisation.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über GKV-Leistungen?
Der Gesetzgeber bestimmt den rechtlichen Rahmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss legt für viele Leistungen fest, wann die GKV sie übernimmt.
Wie läuft die Abrechnung in der PKV ab?
Du erhältst häufig eine Rechnung von der Praxis oder dem Krankenhaus, bezahlst sie zunächst selbst und reichst sie anschließend bei deinem Versicherer ein. Die Erstattung richtet sich nach deinem Tarif.

Welche Versicherung passt zu dir?
Deine Beschäftigung, dein Einkommen und dein bisheriger Versicherungsverlauf entscheiden darüber, welche Versicherung für dich infrage kommt. Die Krankenkasse oder der private Versicherer prüft dafür deine persönlichen Angaben und Nachweise.
Bei Angestellten hängt die Versicherungspflicht vor allem vom regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt ab. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2026 77.400 Euro. Verdienst du regelmäßig mehr, kannst du dich privat versichern oder freiwillig in der GKV bleiben. Das Bundesgesundheitsministerium erläutert den Wechsel zwischen GKV und PKV.
Für Selbstständige ist vor allem wichtig, wie du zuvor versichert warst und ob eine besondere Versicherungspflicht besteht. Studierende können je nach Alter, Einkommen und Familienstand über ihre Eltern familienversichert sein, in die studentische Krankenversicherung fallen oder eine andere Absicherung benötigen. gesund.bund.de erklärt die Regeln für Studierende.
Bei Rentnerinnen und Rentnern prüft die Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind. Entscheidend ist vor allem, ob du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert oder familienversichert warst. Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die Vorversicherungszeit.
Familienversicherung prüfen
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder können beitragsfrei familienversichert sein, wenn sie die persönlichen und finanziellen Voraussetzungen erfüllen. Unverheiratete Partner sind nicht allein durch die Partnerschaft mitversichert.
2026 darf das regelmäßige Gesamteinkommen grundsätzlich 565 Euro im Monat nicht überschreiten. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro. Zum Gesamteinkommen zählen neben Arbeitslohn zum Beispiel Einkünfte aus Selbstständigkeit oder Vermietung. Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Voraussetzungen der Familienversicherung.
Bei Kindern kann die Familienversicherung entfallen, wenn ein Elternteil privat versichert ist, regelmäßig mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil und sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Über die Eltern ist eine Familienversicherung für Studierende regelmäßig bis zum 25. Geburtstag möglich.
Wenn dein Versicherungsschutz ungeklärt ist, frage zuerst bei deiner früheren gesetzlichen Krankenkasse oder privaten Versicherung nach. Warst du bisher nicht versichert, kann eine gesetzliche Krankenkasse deinen Status klären.
Das Wichtigste
- Beschäftigung, Einkommen und Versicherungsverlauf entscheiden gemeinsam über deinen Versicherungsweg.
- Wer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, muss nicht in die PKV wechseln.
- Kündige keinen bestehenden Schutz, bevor dein neuer Status verbindlich geklärt ist.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?
Halte Nachweise zu Einkommen, Beschäftigung und früheren Versicherungszeiten bereit. Für die Familienversicherung benötigt die Krankenkasse auch Angaben zu den Angehörigen, die mitversichert werden sollen, und gegebenenfalls zum anderen Elternteil.
Was ist bei ungeklärtem Versicherungsschutz der erste Schritt?
Wende dich an deine frühere Krankenkasse oder private Versicherung. Sie kann deinen bisherigen Versicherungsverlauf prüfen. Wenn du bisher nicht versichert warst, hilft dir eine gesetzliche Krankenkasse weiter.
GKV-Beiträge berechnen
Bei der GKV sind 2026 zwei Einkommensgrenzen wichtig: die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet bei Beschäftigten über die Versicherungspflicht. Sie liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr. Wer mit dem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt darüberliegt, ist grundsätzlich nicht mehr pflichtversichert. Dann kannst du freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln.
Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt dagegen das Einkommen, auf das Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden. Sie beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise jährlich 69.750 Euro. Bei 6.000 Euro Monatsbrutto zählen für diese Beiträge daher nur 5.812,50 Euro. Die aktuellen Werte nennt das Bundesgesundheitsministerium.
Der allgemeine GKV-Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Jede Krankenkasse verlangt zusätzlich einen eigenen Zusatzbeitrag. Der für 2026 festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ist eine Rechengröße. Er entspricht nicht zwingend dem Satz deiner Krankenkasse. Am 1. Januar 2026 lag der tatsächlich erhobene Durchschnitt laut Bundesgesundheitsministerium bei 3,13 Prozent.
Bei regulär Beschäftigten zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte grundsätzlich jeweils die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Freiwillig Versicherte zahlen je nach Situation auch Beiträge auf weitere Einkünfte, etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen.
Zusätzlich zahlst du Beiträge zur Pflegeversicherung. Der allgemeine Satz beträgt 2026 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen einen Zuschlag. Eltern mit mehreren Kindern erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Abschläge. In Sachsen gilt eine abweichende Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten (BMG zur Pflegeversicherung).
Ein Rechenbeispiel für Beschäftigte
Bei 3.500 Euro Monatsbrutto und einem angenommenen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent beträgt der GKV-Gesamtsatz 17,5 Prozent:
3.500 Euro × 17,5 Prozent = 612,50 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Monat
Bei hälftiger Aufteilung zahlst du rechnerisch 306,25 Euro. Dein Arbeitgeber übernimmt ebenfalls 306,25 Euro. Die Pflegeversicherung ist in dieser Rechnung nicht enthalten.
Dein tatsächlicher Beitrag hängt vom Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, deinem Versicherungsstatus und deinen beitragspflichtigen Einnahmen ab.
Warum zählt Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht mit?
Für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden grundsätzlich keine Einnahmen über 5.812,50 Euro im Monat berücksichtigt.
Ist die Beispielrechnung mein persönlicher Beitrag?
Nein. Sie zeigt nur die Krankenversicherung unter festen Annahmen. Pflegeversicherung, ein anderer Zusatzbeitrag und weitere beitragspflichtige Einkünfte verändern den tatsächlichen Betrag.
Leistungen und eigene Kosten
Die GKV übernimmt medizinisch notwendige Leistungen nach gesetzlichen Regeln. Eine Behandlung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und darf das notwendige Maß nicht überschreiten. Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt viele Einzelheiten. Deshalb erhalten Versicherte unabhängig von ihrer Krankenkasse grundsätzlich denselben Kern der medizinischen Versorgung.
Was sich zwischen Kassen unterscheidet
Krankenkassen unterscheiden sich vor allem beim Zusatzbeitrag, bei freiwilligen Zusatzleistungen und beim Service. Vergleiche daher nicht nur den Beitrag. Prüfe auch, ob eine Kasse Leistungen anbietet, die du tatsächlich nutzt, und ob sie dich bei Anträgen, Reha-Maßnahmen oder Problemen mit der Versorgung gut unterstützt.
Die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands nennt die zugelassenen Kassen und ihre Zusatzbeiträge. Welche Zusatzleistungen eine Kasse übernimmt, steht auf ihrer Website oder lässt sich direkt bei ihr erfragen.
Wann du zuzahlen musst
Für verschreibungspflichtige Arzneimittel zahlst du grundsätzlich zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Kostet ein Medikament weniger als fünf Euro, zahlst du höchstens den tatsächlichen Preis.
Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung zahlen Erwachsene grundsätzlich zehn Euro je Kalendertag. Diese Zuzahlung fällt höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr an. Für Kinder und Jugendliche sowie bei einzelnen Leistungen gelten Ausnahmen.
Die gesetzliche Belastungsgrenze begrenzt deine Zuzahlungen im Kalenderjahr. Sie beträgt grundsätzlich zwei Prozent der maßgeblichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für schwerwiegend chronisch Kranke gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Grenze von einem Prozent. Die Krankenkasse berechnet deinen persönlichen Betrag unter anderem anhand des Haushaltseinkommens und der geltenden Freibeträge. gesund.bund.de erläutert Zuzahlungen und Befreiungen.
Sammle Quittungen und Einkommensnachweise. Wenn du deine persönliche Belastungsgrenze erreicht hast, kannst du bei deiner Krankenkasse eine Befreiung für den Rest des Kalenderjahres beantragen. Sie gilt nur für gesetzliche Zuzahlungen. Individuelle Gesundheitsleistungen, viele Mehrkosten und Eigenanteile beim Zahnersatz zählen nicht automatisch dazu.

Regionale Unterschiede bei der Versorgung
Der gesetzliche Leistungsanspruch der GKV gilt bundesweit. Vor Ort unterscheiden sich jedoch die Krankenkassen, die für dich geöffnet sind, die Kapazitäten von Praxen und Krankenhäusern sowie einzelne Regeln für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Mit Stand vom 5. November 2026 nennt die Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands 92 Krankenkassen und ihre Zusatzbeiträge sowie die Regionen, in denen sie Mitglieder aufnehmen. Ein Zusatzbeitrag gilt immer für eine bestimmte Kasse zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er ist kein Beitragssatz für ein Bundesland und keine Rangliste der Kassen.
Ärztliche Versorgung vor Ort
Der Gemeinsame Bundesausschuss legt die Regeln für die ärztliche Bedarfsplanung fest. Regionale Gremien berücksichtigen örtliche Verhältnisse. Landesausschüsse können Unterversorgung verbindlich feststellen.
Für 2025 meldete die Kassenärztliche Bundesvereinigung Unterversorgung in 40 und drohende Unterversorgung in 173 Planungsbereichen, vor allem in der hausärztlichen Versorgung. Ein Planungsbereich ist nicht zwingend ein Landkreis. Die Zahlen sagen auch nicht aus, wie lange du auf einen bestimmten Termin wartest. Die KBV veröffentlicht die Beschlüsse nach Bundesland und Planungsbereich.
Die Länder verantworten außerdem die Krankenhausplanung. Wenn du wissen willst, welche stationäre Behandlung in deiner Nähe erreichbar ist, helfen der Landeskrankenhausplan und die Angaben der örtlichen Krankenhäuser.
Beispiele aus Sachsen und Berlin
In Sachsen tragen Beschäftigte 2,3 Prozent und Arbeitgeber 1,3 Prozent des allgemeinen Beitrags zur Pflegeversicherung. Diese Aufteilung betrifft nur die Pflegeversicherung, nicht den Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium erläutert die Finanzierung der Pflegeversicherung.
In Berlin können Beamtinnen und Beamte unter bestimmten Voraussetzungen eine pauschale Beihilfe wählen. Ob diese Möglichkeit besteht, richtet sich nach dem zuständigen Dienstherrn. Die Berliner Regelung gilt daher nicht automatisch beim Bund oder in anderen Ländern. Das Landesverwaltungsamt Berlin beschreibt die Voraussetzungen.
Was Studien über den Zugang zeigen
Eine 2025 veröffentlichte Befragung von 2.201 Erwachsenen erfasste Einstellungen aus dem Jahr 2022. Rund 77 Prozent stimmten der Aussage zu, alle hätten Zugang zu medizinisch notwendiger Versorgung. Etwas mehr als 20 Prozent sahen für gesetzlich und privat Versicherte die gleiche Versorgungsqualität. Die Studie misst Wahrnehmungen, nicht die tatsächliche Behandlungsqualität.
Andere Untersuchungen beantworten engere Fragen. Eine Studie zu Diabetesverordnungen nutzt Daten von 2011 bis 2014. Eine 2026 veröffentlichte Untersuchung aus Berlin prüfte im Januar und Februar 2025 online buchbare Termine auf einer Plattform. Sie erfasst weder alle Praxen noch die Versorgung in ganz Deutschland. Der gesetzliche Anspruch sagt nicht, welche Termine tatsächlich frei sind oder wie die Behandlung ausfällt. Auch die öffentliche Wahrnehmung ist eine eigene Frage.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der GKV-Leistungsanspruch gilt bundesweit. Kassen unterscheiden sich bei Zusatzbeitrag und ergänzenden Angeboten.
- Regionale Kapazitäten beeinflussen, welche Behandlung erreichbar ist und wie schnell du einen Termin bekommst.
- Bei Beihilfe gelten die Regeln deines Dienstherrn.
Gilt in ganz Deutschland dieselbe Versorgung?
Der gesetzliche Rahmen gilt bundesweit. Praxen, Krankenhäuser und Termine sind regional unterschiedlich verteilt. Für deine Versorgung zählen deshalb sowohl dein Leistungsanspruch als auch die Angebote an deinem Wohnort.
Kasse wechseln oder System wechseln
Der Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist meist einfacher als der Wechsel von der GKV in die PKV. Ein Wechsel in die PKV beeinflusst deine Absicherung langfristig. Prüfe deshalb nicht nur den aktuellen Beitrag, sondern auch Leistungen, Familienabsicherung und deine Beiträge bei geringerem Einkommen oder im Ruhestand.
Innerhalb der GKV wechseln
An deine gesetzliche Krankenkasse bist du grundsätzlich zwölf Monate gebunden. Danach kannst du eine andere Kasse wählen. Du meldest dich bei der neuen Krankenkasse an. Sie informiert deine bisherige Kasse und wickelt den Wechsel ab.
Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Für Wahltarife gelten eigene Bindungsfristen. Prüfe vor dem Wechsel, ob du einen Wahltarif abgeschlossen hast und welche Fristen in der Mitteilung deiner Kasse stehen. Die gesetzlichen Regeln stehen in § 175 SGB V.
Vor dem Wechsel in die PKV langfristig rechnen
Ein niedriger Beitrag beim Einstieg reicht nicht als Entscheidungshilfe. Die PKV berechnet Beiträge unabhängig vom Einkommen. Sinkt dein Einkommen, etwa durch Teilzeit, Selbstständigkeit oder im Ruhestand, sinkt der PKV-Beitrag deshalb nicht automatisch.
Auch die Familie zählt. In der GKV können Ehe- oder Lebenspartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein. In der PKV braucht grundsätzlich jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
Vergleiche Tarife genau. Leistungen, Selbstbehalt, Beitragsentwicklung und mögliche Einschränkungen unterscheiden sich je nach Vertrag. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt die Unterschiede zwischen GKV und PKV.
Rückkehr in die GKV frühzeitig klären
Aus der PKV kommst du nicht allein durch einen Antrag zurück in die GKV. In vielen Fällen musst du wieder versicherungspflichtig werden. Das kann zum Beispiel durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschehen, bei der dein Einkommen unter der maßgeblichen Grenze liegt.
Ab 55 Jahren gilt eine zusätzliche Ausschlussregel. Sie greift, wenn du in den vergangenen fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst und in mindestens der Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig warst. Das Alter allein entscheidet nicht über die Rückkehr. Die Regel steht in § 6 Absatz 3a SGB V.
Lass deinen Versicherungsverlauf vor einem Systemwechsel prüfen. Kündige deinen bestehenden Schutz erst, wenn dein neuer Versicherungsstatus und der Beginn der neuen Absicherung verbindlich feststehen.
Hilfe bei Terminen und Versicherungsschutz
Facharzttermine vermitteln lassen
Wenn du gesetzlich versichert bist und keinen Facharzttermin findest, nutze den Terminservice der 116117 telefonisch oder online. Für viele Facharzttermine brauchst du eine Überweisung mit Vermittlungscode. Den Code erhältst du in der Regel in deiner Hausarztpraxis.
Für Haus-, Kinder-, Augen- und Frauenärzte brauchst du keinen Vermittlungscode. Das gilt auch für ein psychotherapeutisches Erstgespräch.
Der Terminservice vermittelt dir keinen Termin in einer bestimmten Wunschpraxis und garantiert keinen Wunschtermin. Sie sucht einen verfügbaren Termin bei einer geeigneten Praxis.
Bei psychischen Beschwerden sind das psychotherapeutische Erstgespräch, eine Akutbehandlung und eine anschließende Psychotherapie getrennte Angebote. Das Erstgespräch klärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und welche Hilfe passt. Für weitere Termine können zusätzliche Schritte nötig sein.
Unklaren Versicherungsschutz klären
Wenn du nicht weißt, bei wem du versichert bist oder ob Versicherungsschutz besteht, kontaktiere zuerst deine frühere gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung. Sie kann deinen bisherigen Versicherungsverlauf prüfen und dir die nächsten Schritte nennen. Wenn du bisher nicht versichert warst, wende dich an eine gesetzliche Krankenkasse.
Das Bundesgesundheitsministerium beantwortet Fragen zur Krankenversicherung auch über das Bürgertelefon unter 030 340 60 66-01.
Bei längeren Versicherungslücken oder Versicherungszeiten in mehreren Ländern lässt sich die Zuständigkeit nur anhand deines persönlichen Verlaufs klären. Lass deinen Status prüfen, bevor du eine bestehende Absicherung kündigst oder Beiträge für eine neue Versicherung einplanst.
Häufige Fragen
Kann ich jede Krankenkasse überall wählen?
Nein. Einige Krankenkassen nehmen nur Mitglieder aus bestimmten Regionen auf. Prüfe vor dem Wechsel das Öffnungsgebiet in der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands.
Deckt der GKV-Beitrag alle Gesundheitskosten?
Nein. Für Arzneimittel, Heilmittel, Krankenhausaufenthalte und weitere Leistungen können gesetzliche Zuzahlungen anfallen. Leistungen, die deine Kasse nicht übernimmt, zahlst du selbst. Die Belastungsgrenze begrenzt nur gesetzliche Zuzahlungen, nicht alle privaten Gesundheitsausgaben. Informationen dazu bietet gesund.bund.de.
Bekomme ich nach einem Kassenwechsel schneller einen Facharzttermin?
Nein. Ein Kassenwechsel sichert keinen schnelleren Termin. Entscheidend sind die freien Termine der Facharztpraxen in deiner Region. Die Terminservicestelle unter 116117 vermittelt Termine. Für viele Facharzttermine brauchst du einen Überweisungscode.
Ist die Pflegeversicherung im Krankenversicherungsbeitrag enthalten?
Nein. Die soziale Pflegeversicherung wird zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag berechnet. In Sachsen ist die Aufteilung des allgemeinen Pflegeversicherungsbeitrags zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern anders als in den übrigen Bundesländern. Die Regeln erläutert das Bundesgesundheitsministerium.
Kernaussagen
- Kläre zuerst deinen Versicherungsstatus: Ob GKV oder PKV infrage kommt, hängt von Beschäftigung, Einkommen und bisheriger Versicherung ab. Ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze zwingt Beschäftigte nicht zum Wechsel in die PKV.
- Vergleiche GKV und PKV langfristig: Prüfe neben Beitrag und Leistungen auch die Familienabsicherung und die Finanzierbarkeit bei verändertem Einkommen. In der GKV ist eine beitragsfreie Familienversicherung unter Voraussetzungen möglich; in der PKV braucht grundsätzlich jede Person eine eigene Absicherung.
- Unterscheide die beiden Einkommensgrenzen: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze betrifft die Versicherungspflicht von Beschäftigten. Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Einnahmen, auf die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden.
- Berücksichtige Versorgung und Eigenkosten: Krankenkassen unterscheiden sich bei Zusatzbeitrag, ergänzenden Leistungen und Service. Gesetzliche Zuzahlungen bleiben möglich. Sammle Belege und prüfe, ob eine Befreiung von Zuzahlungen infrage kommt.
- Kläre Wechsel und regionale Regeln vorab: Prüfe das Öffnungsgebiet einer Krankenkasse und kündige bestehenden Schutz erst, wenn dein neuer Status feststeht. Ein Kassenwechsel garantiert keinen schnelleren Facharzttermin. Die Rückkehr aus der PKV in die GKV unterliegt gesetzlichen Einschränkungen.
FAQ
Muss ich bei hohem Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln?
Nein. Überschreitest du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kannst du unter den geltenden Voraussetzungen freiwillig in der GKV bleiben oder dich privat vollversichern. Die Einkommensgrenze löst keinen automatischen Wechsel aus.
Wie finde ich heraus, welche Krankenkasse ich wählen kann?
Prüfe in der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, ob die Kasse in deinem Wohn- oder Beschäftigungsgebiet geöffnet ist. Vergleiche neben dem Zusatzbeitrag auch Leistungen, die du tatsächlich brauchst, und die Erreichbarkeit der Beratung.
Sind meine Kinder automatisch beitragsfrei mitversichert?
Nein. Eine beitragsfreie Familienversicherung hängt unter anderem vom Einkommen und Versicherungsstatus der Eltern ab. Sind die Eltern unterschiedlich versichert, gelten zusätzliche Regeln. Lass die Krankenkasse den Anspruch prüfen.
Muss ich trotz GKV-Beitrag noch selbst für Behandlungen zahlen?
Ja. Für manche Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte gelten gesetzliche Zuzahlungen. Gewünschte oder nicht gedeckte Leistungen können weitere Kosten verursachen. Die jährliche Belastungsgrenze erfasst private Gesundheitsausgaben wie bestimmte Mehrkosten oder Eigenanteile beim Zahnersatz nicht automatisch.
Wie wechsle ich zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse?
Wähle eine neue Kasse und kläre mit ihr, ab wann der Wechsel möglich ist. Grundsätzlich gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Prüfe dabei auch mögliche Bindungen durch Wahltarife.
Bekomme ich nach einem Kassenwechsel schneller einen Facharzttermin?
Nein. Die verfügbaren Praxen und Termine unterscheiden sich regional. Wenn du keinen Termin findest, kannst du die telefonische oder digitale Terminvermittlung der 116117 nutzen. Für viele Facharzttermine brauchst du eine Überweisung mit Vermittlungscode.
Was passiert, wenn ich mit 55 Jahren aus der PKV zurück in die GKV möchte?
Ab 55 gelten besondere Einschränkungen. Die Altersgrenze allein entscheidet aber nicht über die Rückkehr. Wichtig sind dein Versicherungsverlauf in den vergangenen fünf Jahren und dein Status in diesem Zeitraum. Lass deinen Fall vor einem Wechsel individuell prüfen.
Ist die Pflegeversicherung im Krankenversicherungsbeitrag enthalten?
Nein. Die Pflegeversicherung wird zusätzlich zur Krankenversicherung berechnet. In Sachsen ist die Aufteilung des allgemeinen Pflegeversicherungsbeitrags zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern anders als in den übrigen Ländern.



