Bei einem Umzug musst du Stromvertrag und Internetanschluss getrennt regeln: Der Stromvertrag endet nicht automatisch mit dem Auszug. Ob du deinen Internetvertrag mitnehmen kannst, hängt davon ab, ob dein Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse bereitstellt.
Kläre möglichst vor dem Umzug, was mit dem alten Stromvertrag geschieht und wer die neue Wohnung mit Strom versorgt. Beauftrage deinen Internetanbieter frühzeitig mit dem Umzug und prüfe die Verfügbarkeit für die genaue Adresse. Fristen und Vertragsrechte gelten bundesweit. Vor Ort unterscheiden sich dagegen der Grundversorger sowie Preise und verfügbare Internetanschlüsse.
Stromvertrag am alten Wohnort
Nach dem Auszug läuft dein Stromvertrag weiter, bis du ihn kündigst oder mit dem Anbieter vereinbarst, dass er an der neuen Adresse weiterläuft. Kläre deshalb ausdrücklich, was mit dem Vertrag für die alte Wohnung geschieht. Sonst können dort weiter Kosten anfallen.
Bei einem Sondervertrag, also einem Vertrag außerhalb der Grundversorgung, kannst du wegen des Umzugs grundsätzlich mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Nenne in der Kündigung deine neue Anschrift oder die Kennung, mit der der neue Stromanschluss erfasst wird, und bitte um eine Bestätigung. Der Anbieter kann verhindern, dass die Kündigung wirksam wird: Dazu muss er dir innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich oder in einer anderen lesbaren Form anbieten, den Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortzuführen. Außerdem muss er dich an der neuen Adresse beliefern können.
Für Verträge in der Grundversorgung gilt eine andere Frist: Du kannst sie mit zwei Wochen Frist kündigen. Welcher Anbieter die Grundversorgung übernimmt, hängt vom Netzgebiet ab. Welche Firma das ist, erfährst du beim örtlichen Netzbetreiber; einen einheitlichen Grundversorger für ganz Deutschland gibt es nicht.

Strom für die neue Wohnung
Schließe möglichst vor dem ersten Stromverbrauch einen Vertrag für den Stromanschluss in der neuen Wohnung ab. Wenn du Strom nutzt, ohne vorher einen anderen Vertrag vereinbart zu haben, kommst du grundsätzlich in die Grundversorgung vor Ort. Ein später abgeschlossener Vertrag mit einem Wunschanbieter gilt nur für die Zukunft. Der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter lässt sich technisch innerhalb von 24 Stunden abwickeln. Bereits verbrauchten Strom kannst du damit trotzdem nicht rückwirkend anmelden.
Notiere bei der Wohnungsübergabe den Zählerstand und die Zählernummer der alten und der neuen Wohnung. Fotografiere die Zähler und übermittle die Angaben den jeweiligen Anbietern. Eine falsche Zählernummer kann dazu führen, dass ein Vertrag der falschen Wohnung zugeordnet wird. Für die konkrete Zuordnung zählen die Angaben am Zähler und in den Übergabeunterlagen.
Internetvertrag umziehen
Melde deinem bisherigen Internetanbieter den Umzug. Nenne die vollständige neue Anschrift und den gewünschten Termin, an dem der Anschluss eingeschaltet werden soll. Nach § 60 des Telekommunikationsgesetzes muss der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort zu den bisherigen Bedingungen und ohne Änderung der Laufzeit fortführen, wenn er dort die vereinbarte Leistung bereitstellen kann. Für den Umzug darf er eine angemessene Gebühr verlangen. Sie darf höchstens so hoch sein wie die Gebühr für die Einrichtung eines neuen Anschlusses.
Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht bereitstellen, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Umzug allein beendet einen noch laufenden Vertrag also nicht. Prüfe die Antwort des Anbieters und bewahre sie auf. Wenn die Leistung verfügbar ist und du zusätzlich einen neuen Vertrag abschließt, können sich die Zahlungen für eine Zeit überschneiden.
Internetverfügbarkeit an der neuen Adresse
Internetanschlüsse unterscheiden sich von Haus zu Haus. Je nach Gebäude und Lage kommen DSL über die Telefonleitung, Kabel, Glasfaser oder Mobilfunk infrage. Der Breitbandatlas des Bundes bietet eine erste Orientierung. Ob du einen Anschluss bestellen kannst und welche Tarife es gibt, erfährst du über die Verfügbarkeitsprüfung des jeweiligen Anbieters. Atlasdaten sind keine Echtzeitangaben und zeigen nicht zuverlässig, welcher Tarif an einem einzelnen Anschluss geschaltet werden kann.
Die Unterschiede zwischen Regionen sind beträchtlich. Laut Deutschlandatlas war Ende 2025 für 49 Prozent der Haushalte ein Glasfaseranschluss verfügbar. Dieser Wert beschreibt die Verfügbarkeit, nicht die Zahl der tatsächlich gebuchten Anschlüsse. Für deine Entscheidung zählt die Abfrage der konkreten Adresse.

Internetaktivierung und mögliche Unterbrechung
Plane den Internetanschluss früh ein, wenn du direkt nach dem Einzug darauf angewiesen bist. Für die Aktivierung gibt es keine einheitliche Vorlaufzeit. Sie hängt unter anderem davon ab, welcher Anbieter zuständig ist und welche Anschlusstechnik vorhanden ist. Auch Arbeiten im Gebäude spielen eine Rolle. Bei einem Anbieterwechsel gelten besondere Regeln, die die Weiterversorgung sichern. Laut Bundesnetzagentur gelten diese Regeln nicht, wenn du beim Umzug einen Anschluss an einem anderen Ort brauchst. Deshalb ist nicht automatisch sichergestellt, dass du ohne Unterbrechung online bist.
Wird dein Anschluss unterbrochen, ohne dass du dafür verantwortlich bist, oder hält der Anbieter einen vereinbarten Installationstermin nicht ein, hast du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung. Die Bundesnetzagentur nennt grundsätzlich 10 Euro pro Arbeitstag beziehungsweise versäumtem Termin oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts, wenn dieser Betrag höher ist. Die Voraussetzungen müssen im Einzelfall erfüllt sein. Halte deshalb Störungsmeldungen und bestätigte Termine fest und wende dich bei einem Streit an den Anbieter oder die Bundesnetzagentur.
Strom und Internet vor dem Umzug organisieren
- Stromvertrag prüfen: Stelle fest, ob du einen Sondervertrag oder Grundversorgung hast, und kläre Kündigung oder Fortführung mit dem Anbieter.
- Neue Stromlieferung anmelden: Schließe den Vertrag vor dem ersten Verbrauch ab und dokumentiere Zählernummer und Zählerstand bei der Übergabe.
- Internetumzug beauftragen: Informiere den bisherigen Anbieter früh und lass dir bestätigen, ob er die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse bereitstellen kann.
- Anschluss prüfen: Nutze den Breitbandatlas zur Orientierung und prüfe die konkrete Adresse anschließend direkt bei Anbietern. Plane eine Übergangslösung ein, wenn der Anschluss nicht rechtzeitig bereitsteht.


