Wenn du in Deutschland umziehst, brauchst du für die Anmeldung meist eine Wohnungsgeberbestätigung. Dein Vermieter oder eine beauftragte Hausverwaltung stellt sie aus, bei einer Untervermietung der Hauptmieter. Diese Person oder Stelle heißt Wohnungsgeber. Sie bestätigt deinen tatsächlichen Einzug.
Melde dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Stelle für Anmeldungen, der Meldebehörde, an. Auch der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb dieser Frist bestätigen. Deine Gemeinde legt fest, welches Formular du verwendest und wie du es einreichst.
Wer stellt die Bestätigung aus?
Wohnungsgeber ist die Person oder Stelle, die dir die Wohnung tatsächlich zum Wohnen überlässt. Das ist oft der Vermieter, kann aber auch eine beauftragte Hausverwaltung sein. Bei einer Untervermietung stellt in der Regel der Hauptmieter die Bestätigung aus, weil er dir den Wohnraum überlässt.
Ziehst du in deine eigene Wohnung ein, giltst du als Wohnungsgeber. In diesem Fall bestätigst du deinen Einzug selbst. Wenn eine andere Person für den Wohnungsgeber handelt, etwa eine Hausverwaltung, muss sie dazu beauftragt sein.

Welche Angaben gehören hinein?
Nach dem Bundesmeldegesetz muss die Bestätigung Angaben zum Wohnungsgeber, zur Wohnung und zum Einzug enthalten. Die Bestätigung muss den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Wohnungsanschrift und die Namen aller meldepflichtigen Personen enthalten, die einziehen. Ist der Wohnungsgeber nicht Eigentümer, gehört auch der Name des Eigentümers hinein.
Nutze nach Möglichkeit das Formular deiner Gemeinde. Die örtlichen Vordrucke können unterschiedlich gestaltet sein, müssen aber die gesetzlich verlangten Angaben abdecken. Ein Mietvertrag ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht.
So bekommst du die Bestätigung
Kontaktiere den Wohnungsgeber frühzeitig und teile ihm das tatsächliche Einzugsdatum sowie die Namen aller einziehenden Personen mit. Gehe dann so vor:
- Kläre, wer dir die Wohnung überlässt: der Vermieter, die beauftragte Hausverwaltung oder der Hauptmieter.
- Bitte diese Person um eine Bestätigung des Einzugs und teile ihr die nötigen Angaben mit.
- Prüfe auf der Website deiner neuen Gemeinde, ob ein örtliches Formular oder ein Online-Verfahren vorgesehen ist.
- Reiche die Bestätigung bei deiner Anmeldung ein oder nutze das örtlich verfügbare elektronische Verfahren.
Du kannst die Bestätigung schriftlich oder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, elektronisch erhalten. Wo eine elektronische Anmeldung angeboten wird, kann der Wohnungsgeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch einen Code übermitteln, mit dem du den Einzug nachweist. Prüfe bei deiner Gemeinde, ob dieser Dienst verfügbar ist und welche Bedingungen gelten.
Anmeldefrist und Bestätigung
Du musst dich grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Der Wohnungsgeber muss den Einzug ebenfalls innerhalb dieser Frist bestätigen. Zuständig ist die Meldebehörde am neuen Wohnort. Die Gemeinde informiert dich über Terminbuchung, Unterlagen und Einreichungswege.
Bei bestimmten Aufenthalten musst du dich nicht anmelden. Wer bereits in Deutschland gemeldet ist und eine weitere Wohnung nur für höchstens sechs Monate bezieht, muss sich für diese Wohnung grundsätzlich nicht anmelden. Wer gewöhnlich im Ausland lebt und in Deutschland nicht gemeldet ist, unterliegt der Meldepflicht in diesem Zusammenhang erst nach drei Monaten. Bei solchen Sonderfällen solltest du die konkrete Situation mit der zuständigen Behörde prüfen.

Wenn die Bestätigung fehlt
Kommt die Bestätigung nicht rechtzeitig, musst du die Meldebehörde unverzüglich darüber informieren. Warte nicht einfach ab und nimm an, dass der Mietvertrag genügt. Die Behörde erklärt dir, wie du in deinem Fall weiter vorgehst.
Manche Gemeinden beschreiben ein Verfahren, bei dem du den fehlenden Nachweis später nachreichst. München bietet dafür beispielsweise eine Erklärung zur fehlenden Wohnungsgeberbestätigung an. Das heißt aber nicht, dass jede Meldebehörde diese Möglichkeit oder dieselbe Nachreichfrist anbietet. Frag deshalb bei deiner Gemeinde nach und bewahre deine Anfrage an den Wohnungsgeber auf.
Örtliche Verfahren unterscheiden sich
Die gesetzlichen Grundregeln gelten bundesweit. Die jeweilige Gemeinde legt die Formulare und digitalen Angebote fest. Sie bestimmt auch den Ablauf beim Bürgeramt oder bei der Meldebehörde. Berlin, München und Hamburg stellen zum Beispiel eigene Informationen und Formulare bereit. Auch die elektronische Wohnsitzanmeldung ist nicht überall verfügbar.
Suche auf der offiziellen Website deines neuen Wohnorts nach „Wohnungsgeberbestätigung“ oder „Wohnsitz anmelden“. Dort findest du das passende Formular. Außerdem erfährst du, was du mit der Bestätigung tun sollst: digital einreichen, ausdrucken oder zum Termin mitbringen. Orientiere dich an den Angaben deiner Gemeinde, denn andere Städte können anders vorgehen.
Bußgelder bei Verstößen
Nach dem Bundesmeldegesetz droht ein Bußgeld, wenn jemand eine Wohnungsgeberbestätigung nicht, falsch oder verspätet ausstellt. Für das Bereitstellen einer Anschrift zur Anmeldung, wenn ein tatsächlicher Einzug weder stattfindet noch beabsichtigt ist, sieht das Gesetz ebenfalls ein Bußgeld vor. Die gesetzlichen Höchstbeträge bedeuten nicht, dass ein Bußgeld automatisch in dieser Höhe anfällt.


