Wenn du innerhalb Deutschlands umziehst, bleibt deine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID oder IdNr.) unverändert. Sie ist dauerhaft deiner Person zugeordnet und unabhängig von Wohnort und Finanzamt.

Melde deine neue Wohnung innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde an. Sie übermittelt die Adressänderung an das Bundeszentralamt für Steuern. Dadurch wird deine Steuerakte jedoch nicht automatisch an ein anderes Finanzamt weitergeleitet.

Die Steuer-ID bleibt gleich

Du musst wegen eines Umzugs keine neue Steuer-ID beantragen. Falls ein Arbeitgeber, eine Bank oder eine Behörde nach deiner Steuer-ID fragt, gibst du dieselbe elfstellige Nummer an wie bisher.

Die Steuer-ID ist von der Steuernummer zu unterscheiden. Die Steuernummer dient dem Finanzamt als Aktenzeichen und kann sich ändern, wenn nach einem Umzug ein anderes Finanzamt zuständig wird. Deine persönliche Steuer-ID bleibt dabei unverändert.

Ein heller Wohnbereich. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Melde deine neue Wohnung an

Nach dem Bundesmeldegesetz musst du dich grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Die zuständige Stelle ist die Gemeinde oder Stadt, in der du jetzt wohnst. Bei einem Umzug ins Münchner Umland gelten deshalb die Regeln und Angebote deiner neuen Gemeinde, nicht automatisch die der Landeshauptstadt.

Mit der Anmeldung meldet die Meldebehörde Änderungen der Meldedaten an das Bundeszentralamt für Steuern. So erhält dessen Datenbestand deine neue Adresse. Für die Steuer-ID musst du nach der Ummeldung normalerweise nichts weiter veranlassen.

Informiere das Finanzamt

Die Meldebehörde schickt deine neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern. Dadurch geht deine Steuerakte nicht automatisch an ein anderes Finanzamt. Das Landesamt für Steuern in Bayern empfiehlt, dem bisherigen Finanzamt deine neue Adresse direkt mitzuteilen. Das Einwohnermeldeamt informiert das Finanzamt nach einem Umzug nicht automatisch über deine neue Anschrift.

Das ist besonders sinnvoll, wenn nun ein anderes Finanzamt für dich zuständig ist oder du auf einen Steuerbescheid wartest. In Bayern kann das bisherige Finanzamt die Akte an die neue Stelle weitergeben. Für deine Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich das Finanzamt deines Wohnorts zum Zeitpunkt der Abgabe zuständig. Trage darin deine aktuelle Adresse ein.

Steuer-ID wiederfinden

Sieh zuerst auf deinem Einkommensteuerbescheid oder deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nach. Auf beiden Dokumenten steht normalerweise deine Steuer-ID. Findest du sie dort nicht, kannst du beim Bundeszentralamt für Steuern eine erneute Mitteilung anfordern.

Das Bundeszentralamt schickt die Nummer aus Datenschutzgründen per Brief an deine aktuelle Meldeanschrift. Eine Mitteilung per E-Mail oder am Telefon ist nicht vorgesehen. Laut Bundesportal dauert die erneute Anforderung über das Onlineformular im Durchschnitt etwa vier Wochen. Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann abweichen. Für die Mitteilung fallen keine Gebühren an.

Soll der Brief an eine andere Adresse gehen, verlangt das Bundeszentralamt eine schriftliche Vollmacht per Post und eine Kopie deines Ausweisdokuments. Eine andere Versandadresse lässt sich daher nicht einfach im Onlineformular angeben.

Briefumschläge und ein Paket für die Alltagsorganisation. (KI-Symbolbild)
KI-generiertes Symbolbild

Besonderheiten in München

In München kannst du deinen Hauptwohnsitz persönlich oder online anmelden. Der dortige Online-Service ist laut Stadt für Hauptwohnsitze vorgesehen; für einen Nebenwohnsitz gelten andere Wege. Die Stadt rät außerdem dazu, vollständige Namensangaben und genaue Adresszusätze zu verwenden und den Briefkasten eindeutig zu beschriften. So kann der Brief mit deiner Steuer-ID zugestellt werden.

Die Münchner Stadtverwaltung gibt für den Brief mit der Steuer-ID nach einer erstmaligen Anmeldung etwa zwei bis vier Wochen an. Diese Frist gilt für die erste Vergabe der Nummer, nicht für eine erneute Zusendung nach einem Umzug oder bei Verlust. Im Umland musst du dich für Anmeldung und örtliche Verfahren an deine Gemeinde oder Stadt wenden.