Wellnesstage für 2 Bayerischer Wald

Wohlfühltage für 2 Bayerische Wälder

Genießen und verwöhnen Sie 4 Tage im Wellnesshotel Zum Bräu **** im Bayerischen Wald. ab 412,00 ?. Im Wellnesshotel Bayerischer Wald bedeutet Wellness für 2 Personen Partnermassagen und entspannende, beruhigende Stunden zu zweit. 269 Franken Wellnessschnuppertage im Bayerischen Wald.

Wohlfühlurlaub im 4-Sterne-Wellnesshotel Hüttenhof. Wohlfühl- und Golfresort Bayerischer Hof.

Wohlfühlen für 2 Personen im Wohlfühlhotel Bayerischer Wald.

Einwirkungsdauer: 55 Min. 129,00 für 2 Pers. Die besonders sanfte Anwendung mit der wärmenden Hautpflege..... Dauer: 85 Min. 172,00 für 2 Pers. Harmony and energy through the power of the stones. Dauer: 85 Min. 185,00 für 2 Pers. Die Tempurmassage Hawaii ist eine ungewöhnliche Komposition aus einer....

Wellnessurlaub Bayerischer Wald

Am besten macht man sich einen Überblick über den Bayrischen Wald von oben: vom Gipfeltreffen des Großen Arbers aus. Mit Kneipp im Erlebnisbecken Zwiesel frischen sich Wellnessurlauber auf und erholen sich mit Wasserdampfbädern und Heißwassermassagen. In Deggendorf, dem Herzen der Region Deggendorf, befinden sich im Strandparadies ellypso neben einer großzügigen Sauna-Landschaft, Ping-Pong und Spielplätzen für Fußballsport und Volleyball.

Im Feng Shui Spa Park Lalling können Feriengäste einen Einblick in die Lehren des Feng Shui gewinnen. In der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald erhält aktives Wohlbefinden Flügel: Der behindertengerechte Baumkronenweg in Neuschönau eröffnet einen ungeahnten Blick auf den Wald, ob Sommergrün oder Weißzucker im Jahr. Drachenflieger und Paragleiter gehen nach Grinet und beginnen ihre aufregenden Abenteurer von der Kappelle aus.

Schönberg beherbergt einen der grössten Naturseilparks Deutschlands. Die 18-Loch-Anlage in Furth im Wald verfügt nicht nur über sportliches Wohlbefinden, sondern auch über einen herrlichen Blick auf die nähere und weitere nähere Stadt. Egingen- und Wegscheider Rannassee kühlen die Badenden an heissen Tagen im Sommer mit kaltem, sauberem Nass. In Thyrnau befindet sich ein gepflegter 24-Loch-Golfplatz.

Hängegleiter und Paragleiter wendet man sich an den Regentaler Drachenflieger- und Paraglidingclub in Parktstetten.

Wellness-Host im Naturpark Oberbayern Wald

Im Naturpark Oberbayerischer Wald haben sich viele Wirte darauf konzentriert, ihre Besucher rundherum zu erholen. Beauty von drinnen und draußen - das ist das Thema und ein solches Angebot macht vor allem zu zweit viel Spass, natürlich mit ein wenig Liebe zum Detail verfeinert. Wähle deinen Wellnesshotel für deinen Wellness-Urlaub im Bernerwald!

Aktion 106555: Kurzurlaubsschnäppchen im Bayrischen Wald (2 x Übernachtung/HP mit Wellness)

Sofern wir als Veranstalter auftreten, gilt ergänzend zu den Rechtsvorschriften der 651a ff. BGB folgendes: Sie werden vor Vertragsabschluss über diese Bedingungen unterrichtet und akzeptieren diese mit Ihrer Buchen. Er gilt für alle Pauschalangebote der Firma superurlaub. Die Superurlaub Gesellschaft mbH, im Folgenden "Reiseveranstalter" genannt. Für später vermarktete einzelne Leistungen (z.B. Eintritte als Einzelleistung sowie die Vermietung von damit verbundenen Reisedienstleistungen im Sinn von 651w BGB) insb. gilt diese AGB nicht.

Im Übrigen gilt diese Reisebeschreibung nur für private Reisen. Mit der Reservierung stimmt der Auftraggeber der ausschließlich persönlichen Verwendung zu. Mit Ihrer Reisebuchung geben Sie dem Veranstalter den verbindlichen Vertragsabschluss bekannt. Basis dieses Angebots ist die Reiseanzeige und die Zusatzinformationen des Veranstalters für die entsprechende Tour, soweit diese Ihnen zum Zeitpunkt der Reservierung zur Verfügung stehen.

Die vertraglichen Verpflichtungen der von ihm gebuchten Personen sind wie ihre eigenen zu erfüllen, soweit sie diese Verpflichtungen durch besondere und besondere Erklärungen erlangt haben. Der Auftraggeber ist beim Erwerb eines Hotelgutscheins lediglich dazu angehalten, alle ihm übergebenen Urkunden und Aufzeichnungen an den Empfänger weiterzugeben.

Für Auskunftsversäumnisse kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. Weichen die Bestätigungen von Ihrer Registrierung ab, ist der Veranstalter 10 Tage lang an das neue Leistungsangebot bindet. Aus diesem neuen Leistungsangebot wird der Auftrag geschlossen, sofern der Veranstalter auf die Änderungen in Bezug auf das neue Leistungsangebot hinweist und seine vertraglichen Informationsverpflichtungen nachkommt und der Auftraggeber dem Dienstleister gegenüber innerhalb der verbindlichen Frist durch Eilerklärung oder Vorauszahlung die Abnahme erklärt. In diesem Fall wird der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag zu erfüllen.

Die vorvertragliche Information des Reiseveranstalters über die wesentlichen Merkmale der Reiseleistung, den Reisepreis und alle Nebenkosten, die Zahlungsweise, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornogebühren (gemäß Artikel 250 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) wird nur dann nicht Teil des Reisevertrags, wenn dies zwischen den Vertragsparteien ausdrÃ?

Die Zahlung des Reisepreises vor Reiseende kann nur gegen Übergabe des Sicherheitshinweises im Sinn von 651t BGB geleistet werden. Die Reiseveranstalterin ist ermächtigt, durch Übersendung einer Sicherheitserklärung Vorauszahlungen zu verlangen, wenn dies für die Disposition und Leistungserbringung in der Hauptsaison (z.B. Silvester) erforderlich ist.

Der Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzsicherung mitversichert. Wenden Sie sich in diesem Falle an den Veranstalter. Bei Nichteinhaltung oder Nichtzahlung fälliger oder nicht vollständiger Leistungen und auch nach erfolgloser Abmahnung mit Nachfrist kann der Veranstalter vom betreffenden Reisevertrag absehen, es sei denn, es liegt zu diesem Zeitpunkt bereits ein wesentlicher Reisefehler vor.

Tritt der Veranstalter gemäß vorstehendem Satz vom Spielvertrag zurück, kann der Veranstalter als Vergütung nach den Vorschriften des Hotelpartners/Dienstleisters Stornogebühren nachfragen. Sollten Sie trotz fälliger Zahlung nicht zahlen, so ist der Veranstalter auch bei der zweiten Abmahnung zur Berechnung einer pauschalen Mahngebühr von 20,00 Euro ermächtigt. Im Falle falscher Altersangabe ist der Veranstalter befugt, die daraus resultierenden Abweichungen zum richtigen Tourpreis zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von ? 20,00 danach in Rechnung zu stellen.

Es ist zu berücksichtigen, dass innerhalb einer Unterkunftseinheit nur gleiche Cateringleistungen angeboten werden können. Gleiches trifft auf begleitende Söhne zu. 4.1. 2 Der Veranstalter ist berechtigt, eine angemessene Bearbeitungspauschale pro Kopf zu erheben, zuzüglich der zusätzlichen Kosten für die von den Reiseteilnehmern angeforderten Hoteltransfers. Wenn Sie sich an Ihrem Urlaubsziel längere Zeit aufhalten möchten, wenden Sie sich am besten so früh wie möglich an den Veranstalter.

Der Preis für eine Erweiterung ist vorab zu entrichten. Der Veranstalter kann die Dienstleistungsbeschreibungen vor Vertragsabschluss durch den Reisenden ändern, worüber der Reiseteilnehmer natürlich vor der Reservierung unterrichtet wird. Umbauten an wesentlichen Reisedienstleistungen in Bezug auf den vertraglich festgelegten Leistungsinhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss und vor Reiseantritt erforderlich werden und die vom Veranstalter nicht wider Treueverstand herbeigeführt wurden, sind nur insoweit zulässig, als sie nicht wesentlich sind und die Gesamtanordnung der bestellten Reiseroute nicht stören.

Der Veranstalter ist dazu angehalten, den Reisenden über Änderungen der Leistungen auf einem permanenten Speichermedium sofort nach Bekanntwerden des Änderungsgrundes zu unterrichten. Bei wesentlicher Veränderung einer bedeutsamen Eigenart der Reisedienstleistung oder bei Abweichungen von den in den Reisevertrag eingegangenen Sonderwünschen des Auftraggebers ist der Auftraggeber nach seiner Wahl entweder zur Annahme der Abänderung oder zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag oder zur Inanspruchnahme einer Ersatztour innerhalb einer vom Auftraggeber bei Bekanntgabe der adäquaten Zeit, die ihm der Ver leiher zeitgleich mit der Ankündigung der Än nderung gesetzt hat, ermächtigt.

Dem Kunden bleibt es überlassen, auf die Benachrichtigung des Veranstalters zu antworten oder nicht. Stellt sich der Reisende gegenüber dem Veranstalter, so kann er entweder der Auftragsänderung zustimmen, von ihm die Beteiligung an einer Ersatz- Reise fordern, wenn diese ihm geboten wurde, oder kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall ist die Rücktrittserklärung nicht erforderlich. Handelt der Auftraggeber nicht oder nicht innerhalb der festgesetzten Zeit, so wird die angekündigte Veränderung als genehmigt angesehen.

Darauf ist der Auftraggeber in der Deklaration gemäß Abschnitt 5.3 deutlich, verständlich und hervorgehoben zuweisen. Hätte der Veranstalter niedrigere Aufwendungen für die Ausführung der veränderten Tour oder Ersatztour mit gleicher Qualität, ist die Differenz gemäß 651m Abs. 2 BGB an den Auftraggeber zu ersetzen. Der Reisende kann vor Reiseantritt vom Reisevertrag bis zum Ende der Reiseperiode schriftlich kündigen.

Die Rücktrittserklärung ist dem Veranstalter gegenüber zu erteilen. Es wird dem Reisenden geraten, den Widerruf auf einem permanenten Datenträger/Email/Fax an den Veranstalter zu richten. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Veranstalter. Tritt der Reisende vor Reiseantritt zurück oder beginnt die Fahrt nicht, so erlischt der Leistungsanspruch des Reiseveranstalters auf den Reisepreis. In diesem Fall ist der Reisende verpflichtet, den Reiseantrag zu stellen.

Vielmehr kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung geltend machen, sofern die Stornierung nicht von ihm verschuldet ist oder keine besonderen Ereignisse am oder in der unmittelbaren Umgebung des Reiseziels eintreten, die die Leistung des Pakets wesentlich beeinflussen; unumgängliche und außergewöhnliche Ereignisse sind, wenn sie nicht unter der Herrschaft des Veranstalters stehen und ihre Auswirkungen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären.

Diese bemessen sich nach dem Gesamtreisepreis vermindert um den Wert der vom Veranstalter eingesparten Kosten und vermindert um das, was er durch die andere Nutzung der Reisedienstleistungen erlangt. In den folgenden Pauschalpreisen wird auch der Zeitabschnitt zwischen der Erklärung des Rücktritts und dem Beginn der Reise berücksichtigt. Diese sind vom Veranstalter auf Wunsch des Auftraggebers zu unterbreiten. Sie haben auch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass die dem Veranstalter zustehenden Honorare deutlich niedriger sind als die vom Veranstalter verlangte pauschale Entschädigung.

Der Veranstalter ist berechtigt, anstelle der vorgenannten Fallpauschalen eine erhöhte, individuelle Vergütung zu verlangen, wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass ihm deutlich mehr Aufwand als die jeweilige Fallpauschale entstanden ist. Die Reiseveranstalterin ist in diesem Falle zur Quantifizierung und Begründung der geforderten Vergütung unter Einbeziehung der eingesparten Kosten und einer sonstigen Nutzung der Reisedienstleistungen beizutragen.

Bei einer Stornierung ist der Veranstalter zur Erstattung des gesamten oder eines Teils des Tourpreises als Folge einer Stornierung des Vertrages angehalten, die Zahlung hat sofort, in jedem Falle aber innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Stornierungserklärung zu erfolgen. Ihr Recht, innerhalb einer vertretbaren Zeit vor Reiseantritt einen Ersatzmitwirkenden durch Anmeldung auf einem permanenten Speichermedium (siehe nachstehender Absatz 7. 2) zu benennen, wird durch die oben genannten Voraussetzungen nicht berührt.

Sie ist in jedem Falle fristgerecht, wenn sie dem Veranstalter spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugehen. Auf Ihr Verlangen wird der Veranstalter die bestätigte Reservierung (Umbuchung) im Rahmen des Machbaren ändern. Im Falle einer Veränderung der Unterbringung ( "Änderungen innerhalb der bestellten Unterkunft") oder des Reisedatums wird der Reisedienstleistungspreis für die geänderte Leistung vollständig auf der Grundlage der dann gültigen Tarife und Konditionen umgerechnet.

Im Falle einer Veränderung innerhalb der angemeldeten Unterkünfte ( "Wechsel der Unterkunftskategorie, Art der Verpflegung oder Belegung des angemeldeten Zimmers") wird der Tarif für die geänderte Leistung auf der Grundlage der zuvor der Anmeldung zugrunde gelegten Tarife und Konditionen nachberechnet. Zwei Jahre vor Reiseantritt kann der Reiseteilnehmer auf einem permanenten Speichermedium mitteilen, dass ein Dritter seine Rechte und Verpflichtungen aus dem Reiseantrag einhält.

Die Reiseleitung ist dazu angehalten, alle ihr übergebenen Urkunden und Aufzeichnungen an den Dritten weiterzugeben. Für Auskunftsversäumnisse kann der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden. Sie ist in jedem Falle fristgerecht, wenn sie dem Veranstalter mindestens sieben Tage vor Reiseantritt zugehen. Die Reiseveranstalterin kann dem Zutritt des Dritten anstelle des Reiseteilnehmers Widerspruch einlegen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseanforderungen nicht erfuellt.

Ersetzt ein Dritter den registrierten Teilnehmer, so ist der Veranstalter mit einer Pauschale von 20,- für die ihm durch die Beteiligung der vertretenen Person entstandenen Verarbeitungskosten betraut. Die Reiseveranstalterin hat dem Reiseteilnehmer den Betrag der durch das Entstehen des Dritten entstandenen zusätzlichen Aufwendungen nachzuweisen. Es steht dem Reiseteilnehmer frei, nicht entstandene oder mit dem Entstehen des Dritten deutlich niedrigere Aufwendungen nachzuweisen.

Der registrierte TN und die vertretene Person sind gesamtschuldnerisch für den Fahrpreis und die der vertretenen Person entstandenen Aufwendungen verantwortlich. Die Reiseveranstalterin rät, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseversicherung zur Abdeckung der Repatriierungskosten bei Unfällen oder Krankheiten abzuschließen. 10. Der Veranstalter kann den Spielvertrag fristlos beenden, wenn der Veranstalter die Tour trotz entsprechender Warnung des Reiseveranstalters nachlässt.

Dem Veranstalter bleibt jedoch der Recht auf den Tourpreis vorbehalten. Eventuelle zusätzliche Kosten für den Rücktransport sind vom Kunden selbst zu tragen. Allerdings muss sich der Veranstalter den Betrag der ersparten Ausgaben sowie die Vergünstigungen, die durch eine andere Inanspruchnahme nicht in Anspruch genommener Dienste erzielt werden, einschließlich etwaiger Rückerstattungen durch die Leistungserbringer, gutgeschrieben werden.

Die Reiseveranstalterin kann bis zu 5 Woche vor Reisebeginn (Erhalt durch den Reisenden) von der Reisetätigkeit absteigen, wenn die in der entsprechenden Servicebeschreibung oder den Vorvertragsinformationen angegebene Mindestzahl von Teilnehmern sowie in der Reisebestätigung nicht überschritten wird. Natürlich wird Sie der Veranstalter informieren, wenn sich zu einem späteren Termin herausstellt, dass die minimale Teilnehmerzahl nicht erreichbar ist.

Der Reisende ist verpflichtet, die Widerrufserklärung umgehend an den Reiseleiter weiterzuleiten. Die Reiseveranstalterin kann vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidlicher, außerordentlicher Ereignisse an der Vertragserfüllung verhindert ist; in diesem Falle muss sie ihren Widerruf unmittelbar nach Kenntnisnahme des Rücktrittsgrundes erklären. Dabei ist sie verpflichtet, den Reisevertrag zu kündigen.

Kündigt der Veranstalter vom Reisevertrag, so hat er seinen Ansprüche auf den vertraglich festgelegten Tourpreis verloren. Wird eine Reisedienstleistung nicht oder nicht fehlerfrei erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Nacherfüllung nachfragen. Zunächst ist der Fehler dem Hotelpartner/Dienstleister oder dem Veranstalter gegenüber sofort (verspätet. Innerhalb von 24 Stunden) zu rügen.

Die Reiseveranstalterin kann die Abhilfemaßnahme ablehnen, wenn sie nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Aufwendungen verursacht. Soweit der Hotelpartner/Dienstleister oder Veranstalter die Situation infolge einer fahrlässigen Versäumnis der Mängelrüge nicht beheben kann, kann der Reiseteilnehmer weder Ansprüche auf Preisminderung gemäß 651m noch auf Schadensersatz gemäß 651n geltend machen. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Mängelrüge ausgeschlossen. Werden Pauschalreisen durch mangelnde Reisetätigkeit wesentlich erschwert und behebt der Veranstalter die Situation nicht innerhalb einer vertretbaren Zeit, kann der Reiseteilnehmer den Reisevertrag aus eigenem und aus Gründen der Beweissicherung - in schriftlicher Form auflösen.

Die Festlegung einer Abhilfefrist ist nur dann nicht erforderlich, wenn die Abhilfemaßnahme vom Veranstalter abgelehnt wird oder wenn die unverzügliche Abhilfemaßnahme erforderlich ist. Bei nachträglicher Kündigung des Vertrages hat der Fahrgast das Recht auf Rückgabe der Beförderungen, sofern der Auftrag die Beförderungen umfasst. Der Veranstalter ist dem Veranstalter nur den Teil des Tourpreises schuldig, der auf die zur Durchführung der Reise in Anspruch genommene oder noch zu erbringende Leistung entfällt.

Im Falle eines Mangels kann der Reiseteilnehmer ohne Beeinträchtigung der Reisepreisreduktion (Minderung) oder der Beendigung Schadensersatz geltend machen, es sei denn, der Mangel ist ein Verschulden des Reiseteilnehmers, ein Verschulden eines Dritten, der weder der Leistungsträger noch anderweitig an der Bereitstellung der im Reisepauschalvertrag enthaltenen Reisedienstleistungen beteiligt ist und für den Reiseanbieter nicht voraussehbar oder unvermeidbar war oder durch unvermeidliche, aussergewöhnliche Ereignisse entstanden ist.

Für nicht körperlich bedingte Unfallschäden ist die Haftpflicht des Veranstalters auf das Dreifache des Tourpreises begrenzt, soweit ein Sachschaden des Reiseteilnehmers nicht vorsätzlich verursacht wird. Bei allen gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüchen aus rechtswidrigen Handlungen, die nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruht, ist die Sachschadenhaftung auf die dreimalige Hoehe des Tourpreises begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen beziehen sich auf jeden einzelnen Reiseteilnehmer und jede Teilstrecke. Der Veranstalter ist nicht haftbar für Betriebsstörungen, Personen- und Vermögensschäden im Rahmen von Dienstleistungen, die nur als Fremdleistung vermittelte werden (z.B. Exkursionen, Sportevents, Theaterbesuche, Messen, Transportleistungen zum und vom beworbenen Abgangs- und Bestimmungsort), wenn diese Dienstleistungen unter Nennung des Vermittlungsvertragspartners als Fremdleistung explizit und unmissverständlich bezeichnet sind, so dass sie nicht Teil der Reisepauschalreise sind, die der Reisende erkennen kann.

Der Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insofern eingeschränkt oder ausgeschlossen, als ein Schadenersatzanspruch gegen den Leistungserbringer nur unter gewissen Bedingungen oder Einschränkungen oder unter gewissen Bedingungen auf der Grundlage von internationalen Übereinkünften oder gesetzlichen Bestimmungen, die auf solchen Übereinkünften beruhen und für die von einem Leistungserbringer zu erbringende Leistung gelten, ausgeübt werden kann.

Bei Unfällen, die sich bei Sportereignissen und anderen Urlaubsaktivitäten ereignen, haften die Tourveranstalter nur, wenn sie ein schuldhaftes Verhalten aufweisen. Die Reiseveranstalterin rät, eine Unfall-Versicherung abzuschließen. Für Schadensfälle, die sich aus der Durchführung der Maßnahme oder der Beteiligung an Extremsport- oder Erlebnisreisen oder -aktivitäten, z.B. Canyoning, Solo-Freiklettern (Klettern ohne Sicherheitsausrüstung) außerhalb der ausgewiesenen Einrichtungen, Höhlenwanderungen, Floßfahrten, Safaris, Survival-Touren ergeben, wird nicht gehaftet.

Bei Fahrten mit Motorfahrzeugen, bei Schiffs- und Flugzeugreisen haben wir eine vollständige Nullposition, d.h. unter anderem Quad-Touren, Fahrten mit Schiff oder Boot, Flugzeug- und Helikopterrundflüge sind ausgenommen. 11.6. 1 Jeder Reiseteilnehmer ist im Falle von Betriebsstörungen im Sinne der geltenden Gesetze zur Mitwirkung bei der Vermeidung oder Minimierung von Schadensfällen angehalten.

um uns als Veranstalter zu informieren und Nachbesserung zu fordern. Sollte Ihr Kontakt oder der Veranstalter nicht zu erreichen sein, kontaktieren Sie bitte den Dienstleister (z.B. Transferunternehmen, Hoteliers, Schiffsmanagement), den Veranstalter (Kontaktdaten s. u.) oder dessen lokalen Vertreter oder Ihr Reisebüro. Die Forderungsabtretung gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. In diesem Fall ist die Übertragung von Forderungen gegen den Veranstalter auszusetzen.

Die Reiseveranstalterin informiert den Kunden/Reisenden über die allgemeinen Pass- und Visabestimmungen sowie die Gesundheitsformalitäten des Ziellandes einschließlich der geschätzten Termine für die Beantragung notwendiger Visumanträge vor Vertragsabschluss und ggf. über mögliche Abänderungen bis zum Beginn der Reiseroute. Die folgenden Pass- und Visabestimmungen sind für die Ein- und Ausreise nach Deutschland gültig. Für die Beachtung aller für die Ausführung der Fahrt bedeutsamen Bestimmungen ist der Reiseteilnehmer allein haftbar.

Die Reiseveranstalterin ist nicht haftbar für die fristgerechte Ausstellung und Entgegennahme erforderlicher Visumserklärungen durch die zuständige Auslandsvertretung, wenn Sie sie ihm zur Beschaffung aufgetragen haben, es sei denn, die Verspätung ist durch das Verschulden des Reiseveranstalters bedingt. Die vorvertragliche Auskunft, ob für Ihre Fahrt ein Pass oder Ihr Ausweis ausreichend ist, finden Sie in den Informationen vorvertraglich und stellen Sie sicher, dass Ihr Pass oder Ausweis über eine angemessene Geltungsdauer für die Fahrt verfügt.

Die Reiseveranstalterin legt großen Wert auf den Datenschutz und beachtet streng die Vorschriften der Datenschutzverordnung (DSGVO).

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