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Weihnachtsferien Bayern
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Weihnachtsfeiertage in Bayern 2018
Die Weihnachtsfeiertage 2018 fangen in Bayern am 21. Oktober 2018 an und dauern bis zum 31. März 2018. In dieser Zeit hat Bayern Schüler Ferien und kann sich auf die Freizeit um Weihnachten miterleben. Für die Ferien gilt für öffentliche Haupt- und Berufsschulen sowie für für die Schule für für Bayern.
Der Weihnachtsurlaub ist immer am Ende des Kalenderjahrs und ist der letzte Urlaub vor dem Halbjahresbericht. Die Weihnachtsfeiertage in Deutschland, Österreich und der Schweiz erstrecken sich vom Tag des Heiligen Abends (24. Dezember) bis ca. 6. Jänner (St. Drei Könige). Die Weihnachtsfeiertage in einigen deutschsprachigen Bundesländern und schweizerischen Kantonswerken sind nur bis zum Jahresende gültig.
Im bayerischen Raum beginnt sie 2018 im Monatsschluss und endet im Jänner.
Bayern Weihnachtsferien kostenfrei anmelden - Bayern
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Eine Gewähr für die Genauigkeit, Vollzähligkeit und Aktualität der Angaben können wir nicht geben. Im Übrigen sind wir nur für solche Schadenersatzansprüche verantwortlich, die auf einer schwerwiegenden, schuldhaften oder vorgeblich verursachten Vertragsverletzung und für Schadenersatzansprüche aus der schuldhaften Handlung von Leben, Körper oder Körper oder von Leben, die auf einer leicht schuldhaften Vertragsverletzung beruht.
Urlaubsregelungen und schulfrei samstags für die Schulzeit 2017/2018 bis 2023/2024
Für die Schulzeit 2017/2018 bis 2023/2024 erlassen die Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultur, Naturwissenschaften und Technik auf der Grundlage von Artikel 5 Abs. 2 BayEUG: Die Ferien 2024 dauern vom 28. Juni 2024 bis zum 28. Juni 2024, die berufsbildenden und berufsbildenden mittleren Jahrgänge können bis zu zwei Tage von der Urlaubsregelung abändern. Dies in analoger Weise für die berufsbildenden und mit ihr ein Büro bildenden BMS.
Öffentliche und private Hausschulen können auf Wunsch neben den in Ziffer 1.2 allgemein gebotenen Wahlmöglichkeiten eine Ausnahmeregelung von bis zu sechs zusätzlichen Urlaubstagen von der allgemeinen Urlaubsregelung erhalten. Der Beschluss wird vom zuständigen Ministerialvertreter bei Sekundarschulen, Oberschulen, Mittelschulen, Berufsschulen und technischen Sekundarschulen und vom Staat bei anderen weiterführenden Bildungseinrichtungen getroffen. Voraussetzung für die Zustimmung ist, dass der Elternrat einverstanden ist und dass die Abweichungen in Absprache mit der Lehrertagung, der Schülerrepräsentanz und der Schülerförderung oder (bei Nichtregierungsschulen) der Schulförderung und in Absprache mit der Schülertransportgesellschaft erfolgen, dass nicht mehr als drei der sechs zusätzlichen Urlaubstage an sonst schulfreienden Saagen eingeplant werden.
Bei jedem weiteren Feiertag kann nur gegen einen in der Feiertagsregelung festgelegten Feiertag eingetauscht werden. Der Staatsminister kann aus besonderem Grund auch Ausnahmen von der Urlaubsregelung verfügen oder bewilligen. Das betrifft vor allem die Berufsschulen und die Heim-Hilfsschulen. Es obliegt den betreffenden Waldorfschulen, die Anzahl der freien Samstagtage zu bestimmen.