Urlaub mit Hund in der Schweiz

Ferien mit Hund in der Schweiz

Mit ihren unzähligen Sport- und Freizeitanlagen bietet die Schweiz viel Platz für einen ganz individuellen Urlaub. In der Schweiz finden Sie für Ihren Urlaub mit Ihrem Hund Ihr Ferienhaus, Appartement oder Hotel und beliebte Ziele für einen entspannten Urlaub. Hunde in der Schweiz mit Blick auf Eiger, Mönch und Jungfrau. Das hundefreundliche Ferienland Schweiz empfängt Sie mit herrlichen Berglandschaften, malerischen Tälern und kristallklaren Seen. Ferien mit Hund in der Schweiz.

Zugangsvoraussetzungen für die Schweiz für Hunde

Dein Hund muss mit einem Microchip (oder mit einer vor dem 31. Dezember 2011 angefertigten und gut lesbaren Tätowierung) markiert sein. Dein Hund war zum Erstanlauf gegen die Raubwut mind. 12 vollendete Woche und wurde von einem zugelassenen Veterinär impfen lassen. Der Gültigkeitszeitraum der Schutzimpfung erstreckt sich bis zum Ende des vom Erzeuger festgelegten Zeitraums des Impfschutzes.

Ein erneuter Impfschutz wird als erster Impfschutz angesehen, wenn er nicht innerhalb der Geltungsdauer durchgeführt wurde. Der Impfstoff darf nicht vor dem Datum der Markierung durchgeführt werden. Sie dürfen das Land nicht vor Ablauf von 21 Tagen nach Fertigstellung des vom Erzeuger für die erste Schutzimpfung empfohlenen Impfplans betreten. Ungeimpfte Hundewelpen bis 12 Jahre können in die Schweiz kommen, wenn sie ihre Mütter mitbringen, von denen sie noch unterhaltsberechtigt sind, oder wenn sie eine Bestätigung des Tierhalters haben, dass sie seit ihrer Entbindung nie mit Wildtieren einer tollwutanfälligen Spezies in Berührung waren.

Die Einfuhr von Babys im Lebensalter von 12 bis 16 Jahren ist auch dann mit einer solchen Deklaration möglich, wenn sie bereits gegen Rowdytum impfend sind, die Wartezeit von 21 Tagen aber noch nicht verstrichen ist. Die Ein- und Durchreise von Jagdhunden, die älter als 56 Tage sind, ist untersagt. Bei wie vielen Tieren auf Ausflügen dürfen max. 5 Tiere in den Urlaub genommen werden.

Verbotshundrige HunderassenSie können mit allen Hundesorten in die Schweiz kommen. Couped Dogs sind in der Schweiz nicht erlaubt. Ausländische Hundehalter können ihren gepumpten Hund jedoch für Feiertage oder andere kurze Aufenthalte in die Schweiz mitbringen. Bei der Ankunft müssen Sie Ihren Hund beim zuständigen Zollamt deklarieren und eine Anzahlung hinterlegen, die beim Auszug aus der Schweiz mit Ihrem Hund vom Zollamt erstattet wird.

Der Abgang muss nicht an der selben Stelle stattfinden wie die Einfuhr. Die Reiseinformationen basieren auf den Angaben des Auswärtigen Amts zum genannten Zeitpunkte. Die Zugangsbestimmungen (insbesondere für gewisse Hunderassen) können sich vorübergehend abändern. Besitzer einer als "potenziell gefährlich" klassifizierten Hundeart wird immer empfohlen, bei der Planung ihrer Reise die aktuelle Eintrittsinformation der Auslandsvertretung ihres Ferienlandes zu überprüfen.

Sie sind allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob Sie die Tour machen oder nicht.

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