Von Mai bis September heißt es auf der Isar: Leinen los! Einst transportierten Holzflöße Waren …
Kurzurlaub Allgäu Halbpension
Kurzaufenthalt Allgäu HalbpensionEntspannender Kurzurlaub im Allgäu inkl. Halbpension
Wir begrüßen Sie im Waldmannertal! Es ist Ihr behagliches Ferienhaus inmitten einer einzigartigen Landschaft und Gebirgslandschaft. Seit 1936 betreiben wir unser traditionsreiches Familienunternehmen unweit der bekannten Fürstenschlösser Neuwanstein und Hohenschwangau. Unmittelbar vor unserer Haustüre erheben sich eine herrliche Gebirgswelt der allgäuerischen Berge. Man kann sich vorstellen, warum Ludwig II. diesen idyllisch und romantisch gelegenen Platz für den Aufbau seines Schloßes auswählte.
Schon seit 1936 ist das Waldmann Haus bei Fischfreunden aus dem In- und Ausland bekannt und immer einen Abstecher lohnenswert. Nicht verpassen sollten Sie jedoch unsere gutbürgerliche Gastronomie mit regional und saisonal abgestimmten Köstlichkeiten. Entspannen Sie sich in unserem urgemütlichen Restaurant, bei einem frischen bayrischen Schankbier aus Deutschlands ältester Gasthausbrauerei oder einem köstlichen deutschsprachigen Tropfen aus unseren freundlichen Weinkellern in der Pfalz Schenk-Sierbert bzw. Kühnle aus dem Restal und hinterlassen Sie Ihre Urlaubsimpressionen zurück.
Auch in unserem Schlossraum haben Sie einen Ausblick auf die beiden königlichen Burgen Neuschwanstein und Hohensteg. Egal, ob Sie am Nachmittag einen Kaffeetrinken, einen Eisteig oder am Abend bei Kerzenschein von unserem Team verwöhnt werden - mit Aussicht auf die beiden Königsschlösser Neuschwanstein und Hohenstein ist es wunderbar, sich dort zu sitzen und zu entspannen.
Auf dem Kinderspielplatz können Sie Ihre Kleinen herumtoben und trotzdem jederzeit im Blickfeld haben. Die Familien Marc und Michaela Waldmann mit Hannah und Florian. Es gab 4 sehr nette Tage im Waldmann im Jahr. Die Halbpension war auch sehr schmackhaft. Die Kueche hat sich viel abmüht. Es entstehen keine Gebühren für die unmittelbare Inanspruchnahme von Feiertagen. de.
Der gebuchte Reisedienst wird, sofern nicht anders angegeben, unmittelbar im Haus bezahlt. Die folgenden Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Gast vor-Ort zur Auswahl: Im Falle von Räumen, die nicht vom Mieter genutzt werden, muss das Haus die Erträge aus der sonstigen Anmietung dieser Räume anrechnen. Der Rücktritt von der Buchung muss vom Gast gegenüber dem Haus in schriftlicher Form erklärt werden.