Von Mai bis September heißt es auf der Isar: Leinen los! Einst transportierten Holzflöße Waren …
Förderung Ferienwohnung Bayern
Promotion der Ferienwohnung BayernIndividuelle Investitionshilfe (EIF) - Teil B: Diversifikationshilfe
Der Antrag ist beim Lebensmittel-, Land- und Forstwirtschaftsamt einzureichen. Die bis zum entsprechenden Stichtag eingereichten vollständigen Bewerbungen werden in einem Aufnahmeverfahren berücksichtigt. Ausleseverfahren 2018: Für 2018 sind drei Auswahlgänge geplant. Bewerbungsschluss ist der zweite Tag, der erste Tag und der zweite Tag sind der zweite Tag. Für die dritte Runde sind 8 Mio. mit dabei.
Ergebnis der Auswahlmaßnahmen ab 2017:
Fördermitteldatenbank - Fördermittelsuche
Aktuelles: Die Direktive ist bis zum Stichtag 2018 gültig. Die Information über die Fortführung des Programmes war zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht verfügbar. Mit der Förderung innovativer Hausbesitzer und Baumeister, die energetisch effiziente Sanierungsmaßnahmen an Bestandswohngebäuden (Ein- und Zweifamilienhäuser) oder den Bau neuer energieeffizienter Wohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser) durchführen, unterstützt der FB Bayern. Gefördert wird in Gestalt eines âTechnikBonusâ fÃ?r neuartige Heiz-/Speichersysteme.
Im Falle der Reorganisation eines Bestandsgebäudes sind natürliche Menschen, die Eigentümer eines eigengenutzten oder teilgemieteten Wohngebäudes sind, mit dem Bau eines Wohngebäudes natürliche Menschen, die Eigentümer des neuen Wohngebäudes im Bundesland Bayern sein werden und dieses zur Eigennutzung oder Teilvermietung einrichten.
Die Wohnanlage muss sich in Bayern befinden und darf nach ihrer Fertigstellung höchstens zwei Wohnungen (Ein- und Zweifamilienhäuser) aufweisen. Für Neubauten muss zumindest ein KfW-Effizienzhaus 55 und für bestehende Wohngebäude ein KfW-Effizienzhaus 115 realisiert werden. Maßnahmen im Zusammenhang mit Ferienappartements und Wochenendhäusern sind von der Förderung ausgenommen. Das Förderprogramm besteht aus einem Zuschuss. Der Energieeffizienz-Bonus liegt je nach Projektart zwischen 3000 und 9000 EUR.
Nähere Auskünfte erteilt die telefonische Servicehotline der Servicestation der Bayerischen Landesregierung unter (0 89) 12 22 20. Ankündigung vom 18. März 2017, Allgemeine Ministerialverordnung Nr. 3 vom 11. März 2017, S. 125; geändert durch Ankündigung vom 15. Februar 2018, Allgemeine Ministerialverordnung Nr. 9 vom 22. August 2018, S. 458; Mitteilung des Bayrischen Staatsministers für Wirtschaft, Raumordnung und Energetik, Stand Oktober 2018. Die Direktive ist bis zum 12. Oktober 2019 gültig.