Von Mai bis September heißt es auf der Isar: Leinen los! Einst transportierten Holzflöße Waren …
Erholung Bayern
Aufschwung BayernFreizeit in der Wildnis der Wildnis
141 Abs. 3 des Bayerischen Grundgesetzes gibt jedem das Recht auf Erholung und Erholung auf der grünen Wiese und verpflichtet den Bund und die Kommunen, Freizeiteinrichtungen zu errichten. Bereits 1970 wurde auf dieser Basis das in Deutschland einzigartige Förderprogramm "Freizeit und Erholung" ins Leben gerufen, das 1997 durch das Förderprogramm "Erholung in den Offenen Umwelt- und Gartenschauen" und am I. Nov. 2001 durch das "Programm zur Promotion von Freizeiteinrichtungen in den Offenen Umwelt- und Gartenschauen" und am I. Jänner 2006 durch die "Richtlinien zur Erleichterung der Wanderwege, ihrer Beschilderungen und Gardenschauen - FöR-WaGa" ersetzt wurde.
Der Leitfaden erhielt mit Stichtag 31. Dezember 2009 den Titel "Leitfaden zur Promotion von Gehwegen und deren Beschilderungen, Beherbergungsbetrieben und Gartenschauen". Die " Leitlinien zur Erbringung von Wanderungen, Unterkünften und Grün- und Freizeiteinrichtungen anlässlich von Gartenshows (Richtlinien zur Erbringung von Wanderungen, Unterkünften und Grün- und Freizeiteinrichtungen - FöR-WaGa) " in der jeweils gültigen Version vom 16.02.2018 sind seit dem Jahr 2018 in Geltung.
Für den Bau von exemplarischen, dauerhaften Grün- und Freizeitanlagen anlässlich von Landesgartenschau (LGS), Events "Natur in der City / Gemeinde" (Landesgartenschau - RGS) und ab 2022 "Bayerische Landesgartenschau" können die Investitionen der Städte, Märkte oder Städte aufbereitet werden. Förderquote in Bezug auf die zuschussfähigen Kosten: höchstens 50 Prozent; ab 2022 höchstens 60 Prozent für Städte und Gemeinden im Bereich "Raum mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern".
Die Höchstförderung für den Landesgarten beträgt höchstens 3,6 Mill. (Mio.) EUR; ab 2022 höchstens 5 Mill. EUR. Mit der Förderung werden hochwertige und ökologisch und umweltverträgliche Spenden und Kampagnen im Zuge der vorübergehenden Gartenschau-Veranstaltung während der ganzen oder vorherrschenden Ausstellungszeit finanziert. Begünstigte können gemäß ihrer Satzung Gemeinnützigkeitsorganisationen sein, die sich dem Natur- oder Umweltschutz verschrieben haben.
Finanziert werden können Massnahmen der Zentrale oder der Abteilungen des DAV und der Mitgliedschaften des Bayerischen Landschaftsverbandes Deutscher Berg- und Wanderverbände; Finanzierungen bis zu 50% der förderfähigen Gesamtkosten; die Zuschüsse je 150.000 Euro/Jahr für die Zentrale oder die Abteilungen des DAV sowie Massnahmen des Bayerischen Landschaftsverbandes der Freunde der Natur Deutschlands e.V. und seiner Mitgliedsverbände.
Es werden höchstens 25 Prozent der gesamten förderfähigen Kosten finanziert, der Höchstbetrag pro Maßnahme eines Wohnheims liegt bei 25.000 ?.